1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Vertragspartner und Fabio Hain Naturfotografie gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen der(s) Vertragspartner(s) sind nur dann wirksam, wenn sie von Fabio Hain Naturfotografie schriftlich anerkannt werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge des Vertragspartners gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Fabio Hain Naturfotografie als angenommen.
3. Urheberrechtliche Bestimmungen
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte (§§1,2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen Fabio Hain Naturfotografie zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall die einfache, nicht übertragbare Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Motiv(e), Verwendung, Größe, Auflage, Nutzungsdauer, Nutzungsart). Der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang ist maßgebend. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung zur Namensnennung © Fabio Hain Naturfotografie verpflichtet, bzw. hat er den Copyrightvermerk im Sinne des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar unmittelbar beim Bild anzubringen.
Jede Veränderung des Bildes bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Fabio Hain Naturfotografie.
4. Eigentumsrecht
Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive, Bilddaten, etc.) steht Fabio Hain Naturfotografie zu. Diese überlassen dem Vertragspartner gegen die vereinbarte Honorierung und für die vereinbarte Nutzung die erforderlichen Bilder bzw. Daten. Diese werden dem Vertragspartner nur leihweise gegen Rückstellung nach Gebrauch bzw. mit Ablauf der vereinbarten Frist auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners zur Verfügung gestellt.
5. Verlust und Beschädigung
Im Fall des Verlustes oder der Beschädigung von Filmmaterial nach Übergabe an den Vertragspartner, ist der Vertragspartner verpflichtet Schadenersatz an Fabio Hain Naturfotografie zu leisten. Die Höhe des Ersatzes wird nach den aktuellen Richtlinien der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte (herausgegeben von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) berechnet.
Im Fall des Verlustes oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen haften Fabio Hain Naturfotografie nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6. Leistung und Gewährleistung
Fabio Hain Naturfotografie wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist Fabio Hain Naturfotografie hinsichtlich der Art der Durchführung frei. Dies gilt insbesonders für die Bildauffassung und die Wahl der angewendeten optisch-technischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§1168a ABGB). Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht im Bereich von Fabio Hain Naturfotografie liegen (etwa Wetterlage bei Außenaufnahmen). Etwaige Beanstandungen müssen umgehend nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch Fabio Hain Naturfotografie zu. Ist eine Verbesserung unmöglich bzw. wird sie von Fabio Hain Naturfotografie abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen stellen keinen erheblichen Mangel dar.
Die Honorar- und Lizenzgebührenansprüche stehen unabhängig davon zu, ob das Material urheber- und/oder leistungsschutzrechtlich (noch) geschützt ist.
7. Werkshonorar
Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht Fabio Hain Naturfotografie ein Honorar nach deren aktueller Preisliste zu. Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt. Alle Material und sonstigen Kosten (etwa Reisekosten), auch wenn deren Beschaffung durch Fabio Hain Naturfotografie erfolgt ist, sind gesondert abzugelten. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Bildhonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand. Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen auch immer Abstand, steht Fabio Hain Naturfotografie mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen (z.B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und sämtliche Nebenkosten zu bezahlen.
Das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie der Barauslagen.
8. Bildhonorar
Sofern schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, steht Fabio Hain Naturfotografie im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Veröffentlichungshonorar zu.
Die Höhe des Honorars wird nach den aktuellen Richtlinien der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte (herausgegeben von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) berechnet und versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
9. Zahlung
Sofern schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, ist die Rechnungssumme unverzüglich nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Das Honorar ist spesen- und abzugsfrei auf das Konto Fabio Hain Naturfotografie zur Einzahlung zu bringen. Verweigert der Vertragspartner die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen die mehrere Einheiten umfassen, ist Fabio Hain Naturfotografie berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen. Im Fall des Zahlungsverzuges gelten – unbeschadet übersteigerter Schadenersatzansprüche- Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 5% (bzw. 4% bei Privatpersonen) über der jeweiligen Bankrate ab dem Fälligkeitstag als vereinbart. Mahnspesen und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Vertragspartners.
Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars samt allfälliger Nebenkosten.
10. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwaz. Es gilt österreichisches Recht, das auch dem internationalen Kaufrecht vorgeht. Schad- und Klagloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen (des Vertrags) berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht.
Neustift, am 15.10.2016